Produktpiraterie schädigt Maschinenbau

Artikel vom 12. Mai 2020
Sonstige Dienstleistungen / Verbände

Durch Produkt- und Markenpiraterie entsteht laut VDMA im Maschinenbau ein Milliardenschaden. Laut der aktuellen Studie »Produktpiraterie 2020« beträgt der jährliche Schaden inzwischen 7,6 Mrd. Euro. Ein Umsatz in dieser Höhe würde im Maschinenbau laut Verbandsangabe umgerechnet knapp 35.000 Arbeitsplätze bedeuten.

Anteil der betroffenen Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren (Grafik: VDMA).

Alle zwei Jahre befragt der VDMA seine Mitgliedsfirmen zu den Bedrohungen und Auswirkungen von Fälschungen. In der aktuellen Studie, die vom Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC im Auftrag des Verbands erstellt wurde, gaben 74 % der befragten Unternehmen an, von Produktpiraterie betroffen zu sein, bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erreichte dieser Anteil 90 % – beides sind neue Höchstwerte.

Eine Trendwende sei auch in der gefühlten Bedrohung durch Fälscher zu erkennen. War dieser Wert zuletzt auf 39 % gesunken, so sprachen nunmehr 52 % der Befragten von einer Zunahme des wahrgenommenen Bedrohungsniveaus. Laut der Studie sei der der Handel mit gefälschten Maschinen und Komponenten besonders in China sehr stark, die Volksrepublik wird mit 61 % als wichtigstes Vertriebsland für Plagiate genannt, gefolgt von Deutschland mit 19­ %. Auf dem dritten Platz rangiert erstmals Russland mit 12 %.

Anteil der betroffenen Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren (Grafik: VDMA).

Anteil der betroffenen Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren (Grafik: VDMA).

Auftraggeber sind meist Wettbewerber

Als Auftraggeber für Plagiate nennen die meisten befragten Unternehmen die Wettbewerber (72 %), aber auch Geschäftspartner wie Kunden, Zulieferer oder Joint-Venture-Partner werden als Ausgangspunkt von Fälschungen gesehen. Am Häufigsten werden dabei einzelne Teile gefälscht (64 %), gefolgt von Designplagiaten (60 %). Auch ganze Maschinen werden als Fälschungen auf den Markt gebracht (40 %).

Arten der Schutzrechtsverletzungen, Mehrfachnennungen möglich (Grafik: VDMA).

Arten der Schutzrechtsverletzungen, Mehrfachnennungen möglich (Grafik: VDMA).

Wenig Hoffnung haben die Unternehmen, den entstandenen Schaden mittels gerichtlichen Vorgehens erstattet zu bekommen. Leidiglich 26 % der befragten Firmen leiten gemäß der Studie überhaupt ein zivilgerichtliches Verfahren ein, 2018 waren es noch 39 %. Rund die Hälfte der Befragten verzichtet komplett auf Maßnahmen. Der Verband schließt daraus, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zunehmend zu resignieren scheinen oder den Aufwand für die Rechtsverfolgung scheuen.

Informationen zur Studie

  • Zeitraum der Datenerhebung: Anfang Februar bis Anfang März 2020.
  • Studienteilnehmer: 146 Mitglieder des VDMA.
  • Da die Umfrage bereits Anfang März geschlossen wurde, berücksichtigen die Antworten keine Auswirkungen oder veränderte Marktbedingungen durch das Coronavirus.
  • Von den Teilnehmern ist rund die Hälfte den kleinen und mittleren Unternehmen zuzuordnen, die andere Hälfte den Großunternehmen.

    Grafik: VDMA

    Grafiken: VDMA

Der VDMA stellt die Studie zum kostenlosen Download bereit.

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